Jugendschutz ist für uns eine Selbstverständlichkeit

Das Thema Jugendschutz ist in aller Munde und alle Eltern wollen wissen, wem sie Ihre Kinder anvertrauen. Die Pferdesportgemeinschaft Herten bekennt sich ausdrücklich zum Schutz der Jugend und geht auch mit Themen wie Missbrauch verantwortungsvoll um. So haben wir Dezember 2012 als einer der ersten Vereine in Herten die Vereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) nach §72a SGB VIII "Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen" mit dem Jugendamt der Stadt Herten gemeinschaftlich unterzeichnet. Wir verpflichten uns damit, neben allen Trainern auch alle ehrenamtlich tätigen Personen auf eine Straftat nach den §§171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182-184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 Strafgesetztbuch zu überprüfen, welches durch die Vorlage eines "Erweiterten Führungszeugnisses" geschieht. Gemeinschaftliches Ziel ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung möchten wir das Thema Jugendschutz aktiv und offen angehen und unseren Beitrag dazu leisten.

Bei uns gilt der Grundsatz: Gewalt in jeglicher Form darf bei der Pferdesportgemeinschaft Herten keinen Platz haben und wir werden alles dafür unternehmen, dies auch aktiv umzusetzen. Dieses Ziel haben mit der Unterzeichnung der Vereinbarung und der Anerkennung des Ehrenkodex klar definiert.

 

Mehr Informationen zum Thema Jugendschutz und der Umsetzung bei der PSG Herten finden Sie auf den Seiten dieser Rubrik. 

Pressemeldungen zum Jugendschutz bei der Pferdesportgemeinschaft Herten

Pressebericht zum Jugendschutz bei der PSG Herten vom 8.4.2014
Jugendschutz hat bei der Pferdesportgemeinschaft einen hohen Stellenwert.
Jugendschutz HA 08.04.2014.pdf
PDF-Dokument [701.6 KB]

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Herten und der Pferdesportgemeinschaft Herten

Unsere Vereinbarung

Wieso eigentlich eine Vereinbarung zwischen der Stadt Herten und der Pferdesportgemeinschaft Herten? Vielmals wird das Thema "Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen nicht aktiv aufgenommen und umgesetzt. "Uns wird es schon nicht treffen", so ist vielmals die Entschuldigung der Verantwortlichen. Sicherlicherlich ist richtig, das es einen 100% Schutz niemals geben kann, aber die Verantwortlichen sollten alle Instrumente, Maßnahmen und die Unterstützung durch professionelle Stellen wie das Jugendamt nutzen,um eine größtmögliche Vermeidung herbeizuführen. Wir in der Pferdesportgemeinschaft Herten sind uns jedenfalls einig. Wir bieten keinen Platz bei der Ausbildung und im Ehrenamt für Straftäter, die aufgrund einer Straftat nach den §§171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182-184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 Strafgesetztbuch verurteilt worden sind. Dies überprüfen wir regelmäßig durch die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen unseres Vorstandes, der Ausbilder, der Jugendwärrtin und Jugendsprecher sowie der ehrenamtlich Tätigen. " Ist ein derart offener Umgang mit diesem wichtigen Thema überhaupt angebracht?. Wir meinen auf jedenfall "Ja" und die vielen positiven Reaktionen unserer Mitglieder bestärken uns dabei. Denn Schweigen schützt die Falschen.

Hier finden Sie unsere Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Herten
Vereinbarung mit der Stadt Herten.pdf
PDF-Dokument [855.1 KB]

Die Gesetze

Ansprechpartner bei der Pferdesportgemeinschaft Herten

 

Wollen Sie mehr über das Thema Jugendschutz wissen oder haben Sie Diskussionsbedarf? Als Ansprechpartner steht Ihnen unser gesamtes Team zur Verfügung, denn wir alle sind uns bei dieser Thematik einig: Gewalt hat bei der Pferdesportgemeinschaft Herten nichts zu suchen. Suchen Sie sich einfach den Ansprechpartner Ihres Vertrauens aus. 

 

  

Informationen und Ansprechpartner bei der Stadt Herten

Wir arbeiten eng mit der Stadt Herten auch im Jugendschutz zusammen, denn das gemeinsame Ziel ist, Kinder und Jugendliche noch besser vor jeglicher Gewalt, insbesondere in Verbindung mit Straftaten nach SGB §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 zu schützen. Die Stadt Herten hat uns hier Ihre volle Unterstützung zugesagt und auch einige Materialen für die Veröffentlichung bereitgestellt. 

 

Link zur Stadt Herten durch Klicken auf das Stadtwappen.

Die Ansprechpartner seitens der Stadt Herten sind:

  

Dorthe Stanberger

Tel.: (0 23 66) 303 442

E-Mail: d.stanberger@herten.de

 

Sabine Pommerin

Tel.: (0 23 66) 303 441

E-Mail: s.pommerin@herten.de

Flyer der Stadt Herten

Hier können Sie den Flyer der Stadt Herten zum Thema Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse bei ehren- und nebenamtlich Tätigen gem. § 72a SGB VIII herunterladen.
Flyer Pressestelle-§ 72a docx.pdf
PDF-Dokument [1.8 MB]

Hier geht es zur Webseite der Stadt Herten (Bereich Familie & Soziales).

Wir wollen eine Vor REITER rolle spielen

Wir als Pferdesportgemeinschaft Herten möchten in der Vorreiterrolle sein und auch andere Vereine und Instutionen ansprechen und dazu motivieren und ermutigen, sich mit dem Thema "Jugendschutz" auseinander zu setzen. Hier auf unseren Seiten finden Sie einige nützliche Links und Ansprechpartner, wie sie das Thema angehen können. Überwinden Sie Hürden und diskutieren Sie das Thema. Denn sicherlich geben Sie uns Recht, das Gewalt in jeglicher Form in Sportvereinen nichts zu suchen hat. Denn Schweigen schützt die Falschen.

EHRENKODEX der Pferdesportgemeinschaft Herten

Mit dem Eherenkodex verflichtet sich die PSG Herten, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter der Einhaltung von ethnischen und moralischen Gesichtspunkten zu gestalten. Der Ehrenkodex alleine kann sicherlich nicht 100% vor Gewalt schützen, die Unterzeichnung sendet jedoch ein deutliches Signal seitens der PSG nach außen. Der Ehrenkodex ist geschlossen durch den Vorstand der PSG verabschiedet worden und wird im täglichen Sport entsprechend umgesetzt.

Ehrenkodex der Pferdesportgemeinschaft Herten
Hier finden Sie den Ehrenkodex der Pferdesportgmeinschaft Herten.
Ehrenkodex PSG Herten.pdf
PDF-Dokument [521.4 KB]